KWK-Anlagen

Die Heizung, die auch Strom liefert.
Die Heizung, die
auch Strom liefert.
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Energievorräte werden knapper, Energiepreise steigen und der wachsende Hunger nach Energie hat problematische Folgen für Klima und Umwelt. Neue Techniken müssen her. Zum Beispiel eine Technik, die es ermöglicht, Strom selbst zu erzeugen und die dabei anfallende Abwärme ebenfalls zu verwerten: das können BHKW's.

KWK-Anlagen

Versicherungsschutz für Ihre Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

Immer mehr Unternehmen investieren in Blockheizkraftwerke, um auf der einen Seite von der Einspeisevergütung für den erzeugten Strom zu profitieren, auf der anderen Seite aber auch, um eigene Energiekosten zu reduzieren. Wir empfehlen einen prüfenden Blick in den bestehenden Versicherungsschutz.

Haftpflicht- und Sachversicherung prüfen

In den Haftpflichtverträgen sind häufig nicht nur die Betriebsbeschreibungen sehr eng gefasst, sondern auch die sogenannten mitversicherten Nebenrisiken. Es ist Unternehmen daher zu empfehlen entsprechend diese Verträge dahingehend zu prüfen, ob auch die Risiken aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) mitversichert sind. Sach- und Ertragsausfallversicherungen decken Schäden durch Feuer (FLEXA-Gefahren) und häufig auch weitere Gefahren wie z.B. Leistungswasser, Sturm, Hagel, Elementar (sog. EC-Gefahren) ab. Außerdem sollten Betreiber von Blockheizkraftwerken (KWK-Anlagen) überprüfen, ob beim direkten Blitzeinschlag auf dem Versicherungsgrundstück auch die sonstigen Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert sind, denn in der Regel schlägt der Blitz in einiger Entfernung ein und wird über die Stromnetze weitergeleitet.

Maschinenversicherung: Ihre BHKW- bzw. KWK-Vollkasko.

Wer seine Investition in ein Blockheizkraftwerk umfassend schützen möchte, sollte eine Maschinenversicherung abschließen. Der Versicherer entschädigt bei diesem Vertrag sämtliche nicht explizit ausgeschlossenen Beschädigungen an der KWK-Anlage, insbesondere durch:

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
  • Kurzschluss sowie Überspannung

Insbesondere bei fremdfinanzierten bzw. geleasten KWK-Anlagen empfiehlt sich der Einschluss einer sog. GAP-Deckung, die im Totalschadenfall eine potenzielle Differenz zwischen dem Wert des BHKW’s und der Restschuld ersetzt.

Unternehmen sollten außerdem prüfen, welche Kosten oder Ertragsausfälle entstehen, sollte die KWK-Anlage schadenbedingt nicht zur Verfügung stehen. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem die Mehrkosten für den Energiefremdbezug, nicht erzielte Einspeisevergütungen sowie Provisorien. Dieses Risiko kann ergänzend über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs- oder Mehrkostenversicherung abgedeckt werden.

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