Führungskräfte agieren in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite wird von ihnen erwartet, dass sie verantwortungsvoll handeln und Gefahren vom Unternehmen abwenden. Auf der anderen Seite müssen Sie unternehmerisch denken, Risiken eingehen und laufend über den Tellerrand hinausschauen. Es kommt hinzu, dass v.a. gesetzliche Rahmenbedingungen, wie z.B. das Vorstandsvergütungs- oder das Missbrauchsbekämpfungsgesetz sowie Compliance-Regelungen, zahlreiche Fallen bereithalten. Dass da hin und wieder ein Unternehmenslenker ins Stolpern gerät, überrascht nicht.
In der Praxis sind es meist die unabsichtlichen Fehler und Fahrlässigkeiten, wegen denen sich die Unternehmenslenker zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen – müssen sie doch bereits für leichte Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften.